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KI-Transparenz

Gaiser Partners GmbH · Vademe · Version 1.0 · 6. Juli 2026

ENTWURF v1.0 — Vor Veröffentlichung ist die anwaltliche Freigabe (Counsel Review) erforderlich. Basis: Compliance-Paket vom 3.7.2026, angepasst für Vademe (Schweiz). Gelb markierte Hinweise sind vor Go-live zu erledigen.
Switzerland only: Vademe ist derzeit ausschliesslich für die Schweiz bestimmt und bildet nur die schweizerische Rechts- und Sachlage ab. EU-/EWR- und deutsches Recht sind nicht Gegenstand dieser Version.

Vademe setzt künstliche Intelligenz (KI) ein, um Angehörige nach einem Todesfall zu begleiten. Diese Seite erklärt transparent, wie und wo KI zum Einsatz kommt und was das für Sie bedeutet.

1. Sie interagieren mit einem KI-Assistenten

Wo in der App gekennzeichnet, kommunizieren Sie mit einem KI-Assistenten, nicht mit einem Menschen. Antworten werden automatisch generiert und können falsch sein. Bitte überprüfen Sie wichtige Informationen.

2. Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

KI-generierte Inhalte sind als solche markiert («Mit KI erstellt»). Sie dürfen diese Kennzeichnungen nicht entfernen.

3. Grenzen der Ergebnisse — Ihre Prüfpflicht

KI-Ergebnisse werden mit statistischen Methoden erzeugt und können trotz plausiblem Erscheinungsbild unzutreffend, unvollständig oder verzerrt sein. Sie sind keine professionelle Beratung: Vademe erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin- oder Finanzberatung. Überprüfen Sie wichtige Informationen und ziehen Sie bei rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Folgen eine Fachperson bei.

4. Keine automatisierten Einzelentscheide

Vademe trifft keine ausschliesslich automatisierten Entscheidungen mit Rechtswirkung oder erheblicher Beeinträchtigung für Sie. Die Entscheidungen treffen Sie; Vademe begleitet und empfiehlt. Ihre Rechte nach Art. 21 revDSG bleiben gewahrt.

5. KI-Anbieter und Datenverarbeitung

[OFFEN — DEV-Team] KI-Anbieter und Verarbeitungsstandort sind noch nicht festgelegt und vor Launch einzusetzen. Ebenso ist der Satz «Eingaben werden nicht zum Training verwendet» erst nach vertraglicher Bestätigung zu veröffentlichen. Details zur Datenverarbeitung: siehe Datenschutzerklärung Ziffer 3.

6. Rechtlicher Rahmen

In der Schweiz besteht derzeit kein spezifisches KI-Gesetz; massgeblich sind das Datenschutzrecht (revDSG) und das allgemeine Recht.

[PRÜFEN / EU] Der EU AI Act (Transparenzpflichten Art. 50, ab 2.8.2026) gilt für den EU-Markt. Da Vademe Switzerland only ist, ist er derzeit nicht direkt anwendbar; vor einem EU-Rollout ist die Art.-50-Kennzeichnung (inkl. maschinenlesbarer Markierung) umzusetzen.

7. Rückmeldungen

Fragen oder Hinweise zu KI-Funktionen: vademe@gaiser-partners.ch.