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KI-Transparenz

Diese Seite beschreibt die optionale KI-Hilfe. Die KI-Hilfe ist optional und nur nach ausdrücklicher Einwilligung aktiv (Nutzungsbedingungen Ziff. 2; Datenschutzerklärung Abschnitt J).

Rolle der KI

Gaiser Partners GmbH ist Betreiberin (deployer) der optionalen KI-Hilfe. Der Modell- und Infrastrukturbetrieb liegt bei Google (Google Cloud / Vertex AI). Wir sind nicht Anbieterin des Basismodells.

Kurzbeschreibung

Nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung kann Vademe administrative Trauerfall-Unterstützung (Ämter, Fristen, Dokumente) mit einer KI ergänzen. Ohne Einwilligung ist Vademe vollständig nutzbar — Checklisten, Fristen und Dokumente ohne KI.

Modell-/Infrastrukturanbieter

Google (Google Cloud / Vertex AI). Bearbeitung im Auftrag in der Europäischen Union. Google hat eine US-Konzernmutter; ein Restrisiko US-behördlichen Zugriffs bleibt. Einzelheiten: Datenschutzerklärung Abschnitt J.

Menschliche Aufsicht

Briefe und Eingaben senden Sie erst nach Ihrer eigenen Prüfung (Bestätigung vor dem Versand). Der Anbieter reicht nichts automatisch bei Behörden ein.

Kennzeichnung synthetischer Ausgaben

Wir kennzeichnen KI-erzeugte Ausgaben in der Anwendung; die Ausgaben werden zudem maschinenlesbar als künstlich erzeugt gekennzeichnet (Datenschutzerklärung Abschnitt J; Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, soweit anwendbar).

Hinweise

  • Ausgaben der KI können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Sie ersetzen keine fachliche Prüfung.
  • Die Dienstleistung trifft keine behördlichen, medizinischen, rechtlichen oder finanziellen Entscheidungen. Die KI-Hilfe ist kein medizinischer, therapeutischer oder rechtlicher Rat.
  • Soweit Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) einen Interaktionshinweis verlangt, ist das der sichtbare Hinweis auf der KI-Oberfläche nach Einwilligung.
  • Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten seit dem 2. August 2026. Eine maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 ist Pflicht der Modell-Anbieterin (Google), nicht eine von Vademe zugesagte Leistung; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt für Abs. 2 die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4).
  • Personenbezogene Daten im KI-Pfad: Datenschutzerklärung Abschnitt J. Einwilligung und Widerruf in den Einstellungen.
  • Texterkennung (OCR) amtlicher oder Ausweisdokumente ist optional und nur nach gesonderter ausdrücklicher Einwilligung aktiv (Datenschutzerklärung Abschnitt K).
  • Nutzungsgrenzen: Seite «Zulässige Nutzung». Die KI-Hilfe ist nur für Personen ab 18 Jahren.